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   BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90   

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BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90 (https://dejure.org/1991,10499)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 9 B 207.90 (https://dejure.org/1991,10499)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 9 B 207.90 (https://dejure.org/1991,10499)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Beweisanträgen - Verletzung rechtlichen Gehörs sowie der Aufklärungspflicht - Berufung eines Asylbewerbers zum Beweise der von ihm behaupteten politischen Verfolgung auf das Verfolgungsschicksal dritter Personen - Rückschlüsse auf die eigene Verfolgung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Die Beweisfrage 1 b) konnte das Berufungsgericht deshalb offenlassen, weil nach seinen ebenfalls nicht angegriffenen Feststellungen die in einer anonymen Teilnahme an verschiedenen Versammlungen von Exilgruppen bestehende exilpolitische Betätigung des Klägers den iranischen Behörden nicht bekannt geworden ist und sich diese Betätigung überdies auch nicht im Sinne von BVerfGE 74, 51 als Ausdruck und Fortführung einer schon im Iran vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (Urteilsausfertigung S. 20, 21 oben).

    Im übrigen hat das Berufungsgericht einer Bestrafung des Klägers wegen Wehrdienstentziehung unter Hinweis auf BVerfGE 74, 51, 64 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] die asylrechtliche Erheblichkeit aus Rechtsgründen bereits deshalb abgesprochen, weil es in seinem Falle am notwendigen Kausalzusammenhang zwischen seiner Flucht und der Wehrdienstentziehung fehle (Urteilsausfertigung S. 18).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Hinsichtlich des Beweisthemas 1 c), 2 b) übersieht die Beschwerde zunächst, daß es sich bei der Frage, ob in einer Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt, sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht um eine Würdigung handelt, die allein dem Gericht obliegt (Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41, 44) [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 22/88].

    Eine Bestrafung wegen illegalen Verlassens des Heimatstaats wird indessen auch dann, wenn sie einer abweichenden politischen Überzeugung gilt, vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ebenfalls nur dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor seiner illegalen Ausreise aus politischen Gründen in einer zumindest latenten Gefährdungslage befunden hat (Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O.), was hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht der Fall war.

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Die Ablehnung eines Beweisantrags stellt jedoch für sich allein keinen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs dar (BVerfG, NVwZ 1988, 523, 524) [BVerfG 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87].
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Soweit die beiden Beweisanträge schließlich darauf abzielten, die von der Beklagten zu 2 erlassene Ausreiseaufforderung zu Fall zu bringen, brauchte das Berufungsgericht ihnen aus Rechtsgründen bereits deshalb nicht nachzugehen, weil sich - wie auch der Verwaltungsgerichtshof angenommen hat - die Frage der Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung allein nach Maßgabe derjenigen Erkenntnisse richtet, welche die Ausländerbehörde bei Erlaß des Bescheids besaß (Urteile vom 3. November 1986 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 sowie vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl wird als selbstgeschaffener und damit grundsätzlich unerheblicher Nachfluchtgrund vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausnahmsweise nur dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen des Heimatstaates aus politischen Gründen in einer zumindest latenten Gefährdungslage befunden hat (Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Soweit die beiden Beweisanträge schließlich darauf abzielten, die von der Beklagten zu 2 erlassene Ausreiseaufforderung zu Fall zu bringen, brauchte das Berufungsgericht ihnen aus Rechtsgründen bereits deshalb nicht nachzugehen, weil sich - wie auch der Verwaltungsgerichtshof angenommen hat - die Frage der Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung allein nach Maßgabe derjenigen Erkenntnisse richtet, welche die Ausländerbehörde bei Erlaß des Bescheids besaß (Urteile vom 3. November 1986 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 sowie vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Schließlich würde sich das angefochtene Urteil - sollte das Berufungsgericht in der Tat seiner Aufklärungspflicht insoweit nicht nachgekommen sein - jedenfalls nach § 144 Abs. 4 VwGO im Ergebnis als richtig darstellen, was bereits im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu berücksichtigen ist (Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 14737.82

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen des Beweisangebotes

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90
    Beruft sich der Asylbewerber zum Beweise der von ihm behaupteten politischen Verfolgung auf das Verfolgungsschicksal dritter Personen, gehören zur hinreichenden Substantiierung des Beweisantrags - soweit dies nicht offensichtlich ist - auch Darlegungen darüber, inwiefern die Verfolgung dieser Personen Rückschlüsse auf die eigene Verfolgung des Asylsuchenden gestattet (Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 14737.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 6).
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